Vorbemerkung
Der Verwalter ist stets Sachverwalter für fremdes Vermögen. Die Verwaltung beruht auf einem gegenseitigen Vertrauensverhältnis zwischen Eigentümergemeinschaft und Verwalter. Dieses setzt neben der persönlichen Zuverlässigkeit, Unparteilichkeit und geordneten Vermögensverhältnissen auch spezielle an den Grundsätzen ordnungsgemäßer, wohnungswirtschaftlicher Verwaltung orientierte Fachkenntnisse voraus.
Wohnungseigentumsverwaltung
Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften nach dem WEG.
Miethausverwaltung
Verwaltung (nur Abrechnungsservice und/oder Komplettbetreuung) von Miethäusern für einzelne Eigentümer.
Abrechnungsservice
Als zusätzliche Dienstleistung bieten wir ab sofort kleineren Wohnungseigentümergemeinschaften einen reinen “Abrechnungsservice” an.
Dies bedeutet, die Eigentümer fassen und führen Beschlüsse in eigener Regie durch und wir erstellen lediglich jährlich eine neutrale, unabhängige und objektive Abrechnung aller angefallenen Kosten der Wohnanlage auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen und nach den Angaben der Wohnungseigentümer.
Die Kosten hierfür liegen je nach Aufwand unter den normalen Gebühren für eine komplette Verwaltung nach dem WEG.
Die Verwaltervergütung ist ein Entgelt für die qualifizierte Dienstleistung. Deshalb wird die Höhe bestimmt durch den Umfang und die Güte der von dem Verwalter und seinen Mitarbeitern zu erbringenden Leistung. Ein Vergleich von Verwaltervergütungen bei verschiedenen Verwalterangeboten ist also nur auf Grundlage eines Vergleichs der Leistungen und der Leistungsfähigkeit der Verwalterfirmen möglich.